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Unsere Haltung zu Patientendaten

Datenschutz ist nicht egal.

Die Rechtslage zeigt: DSGVO-konform ist nicht automatisch datensouverän, wenn Patientendaten über US-Cloud-Anbieter laufen. OTpilot läuft deshalb in Deutschland — im ISO-27001-zertifizierten Rechenzentrum, ohne US-Cloud.

Warum das Sanitätshäuser betrifft

Patientendaten sind besonders geschützt — aus gutem Grund.

Diagnose, Therapie, Medikation: Gesundheitsdaten fallen unter Art. 9 DSGVO, die höchste Schutzkategorie. Vier Fakten zur Rechtslage, die jede Cloud-Entscheidung berühren.

  1. CLOUD Act (2018)

    US-Bundesgesetz · gilt für alle US-Anbieter weltweit

    US-Behörden können US-Unternehmen zur Herausgabe von Daten verpflichten — auch wenn die Server in der EU stehen. Ein „Rechenzentrum in Frankfurt" eines US-Anbieters schützt davor nicht. Entscheidend ist, wem die Infrastruktur gehört, nicht wo sie steht.

  2. FISA Section 702

    US-Überwachungsbefugnis · 2024 erneut verlängert

    FISA 702 erlaubt US-Geheimdiensten den Zugriff auf Kommunikation von Nicht-US-Bürgern bei US-Diensten — ohne richterliche Einzelfallprüfung. Die Befugnis wurde 2024 vom US-Kongress verlängert. Für EU-Patientendaten bei US-Anbietern bleibt das ein struktureller Zugriffsweg.

  3. Schrems I & II

    EuGH-Urteile 2015 und 2020 · Safe Harbor + Privacy Shield gekippt

    Der Europäische Gerichtshof hat zwei EU-US-Datenabkommen nacheinander für ungültig erklärt — beide Male, weil US-Recht den EU-Datenschutz unterläuft. Das aktuelle Nachfolge-Abkommen (Data Privacy Framework) steht aus denselben Gründen erneut unter rechtlicher Kritik.

  4. § 203 StGB — Schweigepflicht

    Deutsches Strafrecht · gilt für Gesundheitsberufe

    Gesundheitsberufe unterliegen der strafrechtlichen Schweigepflicht. Wer Patientendaten an einen Dienstleister weitergibt, der wiederum US-Behörden Zugriff ermöglichen könnte, bewegt sich in einer rechtlichen Grauzone — selbst wenn alle DSGVO-Verträge formal stimmen.

Der gemeinsame Nenner: Die Rechtsgrundlage für Patientendaten bei US-Anbietern ist seit Jahren ein bewegliches Ziel. Wir bauen OTpilot so, dass diese Frage für Ihre Patientendaten gar nicht erst entsteht.

Unsere Antwort

Gehostet in Deutschland. Ohne US-Mutterkonzern.

Wir verzichten bewusst auf US-Hyperscaler. Die gesamte Verarbeitung von Patientendaten läuft in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland — bei deutschen Anbietern, ohne US-Mutterkonzern, ohne CLOUD-Act-Pflicht.

  • C5-Testat — ohne Ausnahme.

    Jeder Anbieter, der im Datenpfad von Patientendaten liegt, muss ein aktuelles C5-Testat des BSI vorweisen. Das ist unsere Grundvoraussetzung für die Zusammenarbeit — wir machen davon keine Ausnahmen.

  • Patientendaten bleiben in Deutschland.

    Verarbeitung ausschließlich in ISO-27001-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland, DSGVO Art. 9 für besondere Kategorien personenbezogener Daten.

  • Kein US-Mutterkonzern.

    Wir sind Digital Hoch X GmbH, Sitz Osnabrück, deutsches Unternehmen — und auch unser Hosting-Anbieter ist deutsch. Kein CLOUD Act, kein FISA-702-Zugriffsrecht.

  • Kein KI-Training mit Ihren Daten.

    Ihre Korrekturen schärft unser QM-Team in der Anleitung nach — die KI selbst lernt nicht aus Ihren Daten.

  • Kein Audio gespeichert.

    Nur die Abschrift wird verarbeitet, dann gelöscht. Kein Mitschnitt, kein Archiv.

  • MDR-konform durch Fachkraft-Freigabe.

    Die Fachkraft prüft jede Versorgungsdokumentation vor der Freigabe und signiert per Touch. OTpilot ist Assistent, kein Medizinprodukt.

Diese Sicherheit ist im Preis enthalten — ohne Token-Abrechnung, ohne Preisschocks: fester Preis pro Mitarbeiter →

Unsere Messlatte für Partner

C5-Testat. Ohne Ausnahme.

Wir arbeiten nur mit Anbietern zusammen, die ein aktuelles C5-Testat des BSI vorweisen — dem Kriterienkatalog, den das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik für Cloud-Dienste definiert hat.

  • Jeder Anbieter im Datenpfad.

    Transkription, KI-Verarbeitung, Hosting — wer Patientendaten berührt, muss uns ein aktuelles C5-Testat nachweisen. Von dieser Anforderung machen wir keine Ausnahmen.

  • Kundenkriterien umgesetzt.

    Ein Testat allein genügt nicht: Jeder Prüfbericht nennt auch Kriterien, die der Kunde umsetzen muss. Diese Hausaufgabe machen wir bei unseren Anbietern — nicht Sie.

  • Verarbeitung im Inland.

    Ihre Patientendaten werden ausschließlich in Deutschland verarbeitet — und die Digital Hoch X GmbH sitzt mit ihrer Niederlassung ebenfalls hier, in Osnabrück.

Fragen Ihre Verbund- oder IT-Verantwortlichen nach den Testaten unserer Anbieter oder nach dem AVV? Wir legen alles offen: Unterlagen anfordern →

Realitäts-Hinweis

Wir lösen die Versorgungsdokumentation — nicht Ihre ganze IT.

Für ERP, Krankenkassen-Wege oder weitere Drittsysteme gelten weiterhin die Konditionen Ihrer dortigen Anbieter. Welche Schnittstellen wir aktuell bauen und welche wir pro Anfrage besprechen, steht auf der Schnittstellen-Seite.

Wer für Patientendaten am Point of Care die Sprach-Dokumentation nutzen möchte, ohne sie über US-Cloud zu schicken — dafür sind wir da.

Sprechen Sie mit uns über Ihr Setup.

30 Minuten persönlich, am echten Beispielformular. Keine Vertriebsshow — wir hören Ihren Ist-Stand an und sagen direkt, ob OTpilot in Ihre Datenschutz-Anforderungen passt.

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